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Satzung des „Forum Zukunftsökonomie e.V.“, Berlin

in der Fassung vom 23.03.2006




§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1) Der Verein führt den Namen „Forum Zukunftsökonomie“ mit dem Zusatz „e. V.“

2) Er hat seinen Sitz in Berlin und ist dort in das Vereinsregister eingetragen.

3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Vereinszweck

1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung mit dem Ziel der Förderung von Bildung und Erziehung sowie der allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens.

2) Zweck des Vereins ist es die Interessen der Allgemeinheit zu fördern durch die Verbreitung der Idee und die Verbesserung der Praxis gesellschaftlicher, ökologischer und sozialer Verantwortungsübernahme durch Organisationen und Unternehmen.

3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Bildung, Forschung,  Verbraucherberatung und öffentliche Aufklärung. Dazu gehören im Einzelnen:

 
4) Besondere Veranstaltungen zur Erlangung von Einnahmen werden nicht durchgeführt.


§ 3 Selbstlosigkeit

1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 4 Organe

1) Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.


§ 5 Mitglieder / Mitgliederversammlung

1) Mitglieder können  natürliche und juristische Personen werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein an ein Mitglied des Vorstandes gerichteter Antrag, über den die Mitgliederversammlung entscheidet.

2) Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Natürliche Personen können ihr Stimmrecht übertragen.

3) Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

4) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.

5)  Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung mit Satzungsmehrheit.

6) Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann die Mitgliederversammlung den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

7) Die Mitgliedschaft endet mit Auflösung, Austritt oder Ausschluss vom Verein.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

8) Aufgaben der Mitgliederversammlung:


9) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.

§ 6 Vorstand, Geschäftsführung

1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.

3) Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.

4) Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus zur Mitgliederversammlung ein und gibt dabei die Tagesordnung bekannt.

5) Der Vorstand ist berechtigt, die Führung der laufenden Verwaltung einem Geschäftsführer zu übertragen. Der Geschäftsführer ist ein besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB und als solcher im Vereinsregister einzutragen. Er vertritt den Verein in seinem Aufgabenbereich gerichtlich und außergerichtlich.

6) Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Mitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.

7) Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.


§ 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

1) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins an die Organisation „medico international“oder ersatzweise eine andere gemeinnützige Organisation, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


§ 8 Revision

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.

 

Satzung_Forum_Zukunftsoekonomie.pdf

Fassung vom 23.3.2006

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